BJJ + Muay Thai -> 12-Monats Vertrag -> Complete
Beschreibung
Trainingsvereinbarungen Capoeira Esporte e Cultura Austria (CEeCA) Gültig ab 02-01-2024.
Alle personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
§1 Leistungen von CEeCA
(1) CEeCA verpflichtet sich, ein fachlich und pädagogisch hochwertiges Training der brasilianischen Kampfkunst Capoeira, Brazilian Jiu Jitsu (BJJ), Vale Tudo, Muay Thai anzubieten.
(2) Im Falle einer Verhinderung des angestellten Trainers der CEeCA kann das Training von einem qualifizierten Vertretungslehrer abgehalten werden.
(3) Im Falle, dass die angemieteten Trainingsräumlichkeiten vorübergehend nicht genutzt werden können, verpflichtet sich CEeCA für ein angemessenes Ersatztraining zu sorgen, wobei Ort und Zeit dabei in einem für die Teilnehmer zumutbaren Rahmen abweichen können. An gesetzlichen Feiertagen besteht keine Verpflichtung zum Ersatztraining.
§2 Pflichten des Teilnehmers
(1) Für Teilnehmer unter 14 Jahre übernehmen sämtliche Pflichten die Erziehungsberechtigten.
(2) Der Teilnehmer schuldet (bzw. haftet für) die im Voraus ordentliche und Zahlung des Trainingsbeitrages laut Vereinbarung, unabhängig davon, ob das Trainingsangebot tatsächlich in Anspruch genommen wird. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Berechnung von Mahngebühren vor.
(3) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Hausordnungen diverser Trainingsplätze einzuhalten, insbesondere das rechtzeitige und ordentliche Verlassen der Räumlichkeiten.
(4) Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Interessen der CEeCA nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch deren Ansehen und Zweck Abbruch erleiden könnten.
(5) Der Teilnehmer hat alles zu unterlassen, wodurch die Sicherheit während des Trainings beeinträchtigt wird.
(6) Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einem verantwortungsbewussten, de-eskalierenden Umgang mit den erlernten Kampfkunsttechniken auch außerhalb des Trainings. CEeCA behält sich das Recht vor, charakterlich ungeeignete Personen vom Training auszuschließen.
(7) Der Teilnehmer hat CEeCA Änderungen seines Namens, seiner Anschrift und seiner Email-Adresse unverzüglich schriftlich zu melden.
(8) Bei Anmeldung nicht vorhersehbare Ausfallzeiten oder Unterbrechungen, beispielsweise durch Krankheit, Urlaub oder sonstige Verhinderung, entbinden nicht aus den Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
§3 Trainingsbekleidung
Capoeira: Das Training darf ausschließlich in weißer Kleidung (lange weiße Hose & weißes T-Shirt) und in der Regel Barfuß absolviert werden. Sonderregelungen bezüglich der Schuhe müssen vorab mit der Vereinsorganisation besprochen werden.
BJJ: Das Training darf ausschließlich im Kimono und / oder geeigneter No-Gi Trainingskleidung und in der Regel Barfuß absolviert werden.
Muay Thai: Das Training darf ausschließlich in nur geeignter Trainingskleidung (Shorts, Hose, Shirt, Rashguard...) und in der Regel Barfuß absolviert werden.
Sportspeziefische Schutzkleidung we Schienbeinschoner, Mundschutz, Tiefschutz, Boxhandschuhe, MMA Handschuhe, müssen vom Teilnehmer selbständig organisiert und ins Training mitgenommen werden.
Sonderregelungen bezüglich der Schuhe müssen vorab mit der Vereinsorganisation besprochen werden.
§4 Haftung
(1) Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre haften die Erziehungsberechtigten.
(2) Die Teilnehmer trainieren auf eigene Gefahr. Über die Anforderungen, die der vereinbarte Unterricht an den Teilnehmer stellt, ist dieser aufgeklärt worden. Er erklärt ausdrücklich, dass hierzu keinerlei Bedenken gegen die Ausübung bestehen und er körperlich und geistig dazu in der Lage ist. Der Teilnehmer ist sich darüber klar, dass Capoeira und alle o.a. weiteren Sportarten Kampfsportarten sind und es dabei zu Verletzungen kommen kann, deren Risiko der Teilnehmer selbst trägt. Die CEeCA lehnt jeden Haftungsanspruch bei gegenseitigen Verletzungen seiner Mitglieder, aufgrund nicht befolgen der Instruktionen bei der Ausführung der Techniken ab. Der Teilnehmer hat für eine eigene Unfallversicherung Sorge zu tragen.
(3) Desgleichen haften die CEeCA nicht für den Verlust mitgebrachter Kleidung, für Wertgegenstände oder ähnliches, außer im Falle vorsätzlicher Schädigung.
(4) Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingung tritt das entsprechende Gesetzesrecht. Das Mitglied anerkennt durch seine Unterschrift den Vertragsinhalt, Gerichtstand für beide Seiten ist der Vereinssitzt der CEeCA.
§5 Datenschutzvereinbarung
(1) Zum Zweck der Buchhaltung und, sofern erwünscht, der Zustellung von Informationsmaterial benötigt der für den Verein relevanten personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, welche automationsgestützt verarbeitet und in Form eines Mitgliederverzeichnisses gespeichert werden.
(2) Personengruppen die eine gesonderte Funktion im Verein ausüben und oder dessen sportlicher Werdegang in Bezug auf Wettkämpfe, ggf. auf der Website zu Informationszwecken publiziert.
(3) Der Verein gibt personenbezogene Daten keinesfalls an Dritte weiter, sofern keine ausreichende rechtliche Begründung vorliegt. Darüber hinaus trifft der Verein angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen für die Sicherheit dieser Daten. Eine Ausnahme bildet der Name des Mitglieds in Verbindung mit der Funktion im Verein und für den Verein wesentlichen sportlichen Erfolgen, die im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit verlautbart werden können, sofern das Mitglied dies nicht ausdrücklich und begründet verweigert.
(4) Fotos und Filmaufnahmen die für Vereinszwecke im Rahmen von Veranstaltungen aufgenommen werden, müssen vom Verein vorab dem Teilnehmer angekündigt werden.
(5) Ein Antrag auf Streichung im Datenverarbeitungsregister ist nur im Zuge der Beendigung der Mitgliedschaft möglich. In gedruckter Form müssen diese Daten jedoch auch dann, zum Zweck der Beweisführung, noch mindestens 7 Jahre lang aufbewahrt werden.
§6 Änderungen der Bestimmungen
(1) Die Trainingsvereinbarungen und die Preisliste sowie allfällige Änderungen derselben werden kundgemacht und können vom Teilnehmer bei CEeCA angefordert werden.
(2) Änderungen des Trainingsbeitrags, Leistungsänderungen: CEeCA ist berechtigt, die Beitragsbestimmungen und Leistungsbeschreibungen unter Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sowie der in der Trainingsvereinbarung festgelegten Bedingungen zu verändern und anzupassen.
Zahlungsbedingungen & Kündigung
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- BJJ (Brazilian Jiu Jitsu) / Muay Thai 22. Bezirk
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