Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsvereinbarungen / Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Mitgliedschaft:
- Die Moving Point GmbH, FN 497191 p („Moving Point“) stellt ihren Mitgliedern ihre Anlage und Einrichtung, derzeit angesiedelt in Marktstraße 5, 2331 Vösendorf, während den Öffnungszeiten zur Verfügung. Die Öffnungszeiten hängen in der Anlage aus bzw können dem Internetauftritt der Moving Point (www.movingpoint.at bzw www.crossfitarea23.com) entnommen werden. Moving Point behält sich das Recht vor, den jeweiligen Stundenplan und die Öffnungszeiten aus unternehmerischen Gründen nach Belieben zu ändern. Das Recht zur Benützung beschränkt sich auf die Dauer des jeweiligen Vertrages.
- Die Hausordnung, welche einen integrierten Vertragsbestandteil bildet und im Studio aufliegt, ist einzuhalten. Für den Fall, dass im Studio ein Feueralarm ausgelöst wird, ist das Mitglied verpflichtet, sich ohne jegliche Verzögerung und umgehend zum nächsten Straßenausgang zu begeben. Allfälligen Anordnungen des Personals der Moving Point ist in jedem Fall anstandslos Folge zu leisten.
- Das Mitglied erklärt bei Abschluss dieses Vertrages und vor Aufnahme des Trainings ausführlich über die Risiken des Moving Point -Programms und insbesondere der Sportart Crossfit aufgeklärt worden zu sein. Das Mitglied erklärt außerdem, im Falle einer Trainingsverletzung, die es sich im Zuge der Ausübung des Trainings zuziehen könnte, keine wie immer gearteten Schadenersatzansprüche gegen Moving Point zu richten. Das Training erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden durch Moving Point und/oder deren Angestellte wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Das Mitglied bestätigt, dass es vor Aufnahme des Trainings mit einem Arzt Rücksprache gehalten hat und zur Zeit der Anmeldung keine gesundheitlichen Probleme vorliegen, die der Teilnahme entgegenstehen. Später auftretende gesundheitliche Probleme sind vor jedem Training dem Trainer in Eigeninitiative mitzuteilen.
- Mit der Benützung der Anlage und Einrichtung und Unterfertigung dieser Vertragsgrundlagen akzeptiert das Mitglied die AGBs. Moving Point behält sich das Recht vor, diese bei Bedarf zu ändern. Eine aktuelle Fassung der AGBs kann jederzeit im Studio eingesehen werden. Es obliegt der Verantwortung des Mitglieds sich über die aktuell geltenden Bedingungen zu informieren.
- Moving Point haftet nicht für den Verlust jeglicher persönlicher Gegenstände welche während des Trainings in das Studio mitgenommen werden. Ebenfalls ausgeschlossen ist jedwede Haftung für am Empfang hinterlegte Gegenstände oder Diebstahl in der Anlage und den Einrichtungen von Moving Point.
- Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann ohne schriftliche Zustimmung der Moving Point nicht an Dritte übertragen werden. Eine laufende Mitgliedschaft kann vor Ablauf der vertraglichen Mindestbindung nicht gekündigt werden. Die Mitgliedschaft beginnt, sofern im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, mit dem Tag der Vertragsunterfertigung und endet automatisch mit Ablauf der Mindestbindung. Moving Point behält sich aus Qualitätsgründen das Recht vor, eine Begrenzung der Mitgliederzahl einzuführen.
- Die Mitgliedschaft berechtigt jedenfalls zur Nutzung des Open Gym-Angebots, sofern eine feuerpolizeiliche maximale Teilnehmerzahl für die jeweilige Einheit noch nicht erreicht wurde. Die Teilnahme an und Nutzung von, sonstigen Angeboten (insbesondere geführter Gruppenstunden) setzt eine wirksame Anmeldung über das Buchungssystem, erreichbar unter: www.eversports.at voraus. Die Anmeldung ist jeweils für sieben Tage im Voraus möglich. Es gilt hierbei das 1st Come 1st Serve Prinzip, die Plätze werden also nach Buchungszeitpunkt vergeben.
- Die Stornierung einer Buchung ist unter Einhaltung einer angemessenen Frist (zumindest 12 Stunden vor Beginn der jeweiligen Einheit) möglich. Erfolgt die Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder gar nicht, behält sich Moving Point das Recht vor, eine Pönale iHv bis zu EUR 10 pro Einheit vom jeweiligen Mitglied einzuheben. Durch Einhebung der Pönale sollen „Vorratsbuchungen“ einzelner Mitglieder verhindert werden und es soll dadurch allen Mitgliedern ermöglicht werden auch an den geführten Gruppenstunden teilzunehmen. Sofern ein Mitglied wiederholt nicht rechtzeitig oder gar nicht storniert und die jeweilige Einheit nicht wahrnimmt, behält sich Moving Point das Recht vor, den Vertrag mit dem jeweiligen Mitglied ohne Einhaltung einer Frist aufzulösen.
- Bei Abschluss eines Vertrages inklusive einer Open Gym Nutzung erhält das Mitglied gegen Bezahlung einer Kaution eine Mitgliederkarte. Bei ordnungsgemäßer Rückerstattung der funktionierenden Mitgliederkarte erhält das Mitglied die Kaution nach Beendigung des Vertrages rückvergütet. Die Mitgliederkarte muss binnen 8 Wochen nach Beendigung der Mitgliedschaft rückgestellt werden, widrigenfalls der Kautionsbetrag verfällt.
- Jede Mitgliederkarte ist personalisiert und ist eine Weitergabe der Mitgliederkarte an unbefugte Dritte strengstens untersagt. Das Mitglied ist verpflichtet sich bei Rückfrage durch Mitarbeiter der Moving Point mittels amtlichen Lichtbildausweises jederzeit ausweisen zu können. Im Falle eines Verlusts der Mitgliederkarte hat das Mitglied Moving Point unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Für den Fall der unberechtigten Weitergabe der Mitgliederkarte an Dritte verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines pauschalierten Schadenersatzes in Höhe von € 500,- an Moving Point. Moving Point behält sich das Recht vor, jegliche Weitergabe der Mitgliederkarte an Dritte zur Anzeige (Strafverfolgung) zu bringen. An dieser Stelle wird nochmals auf die Videoüberwachung in den Anlagen der Moving Point hingewiesen.12. Die Mitgliedsbeiträge verstehen sich wertgesichert. Zur Berechnung der Wertsicherung dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarte Verbraucherpreisindex oder der an dessen Stelle tretende Index. Ausgangsbasis für die Wertsicherungsberechnung ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Die Anpassung des Mitgliedsbeitrags erfolgt jährlich basierend auf der für den Monat Jänner eines jeden Jahres verlautbarten Indexzahl.
- Die Rückerstattung bereits bezahlter Mitgliedsbeiträge ist, ebenso wie eine Aufrechnung mit Forderungen des Mitglieds gegen Moving Point, ausdrücklich ausgeschlossen. Der Mitgliedsbeitrag ist unabhängig von einer Teilnahme an den Trainingseinheiten zur Zahlung fällig. Eine Nichtbenutzung berechtigt das Mitglied nicht zu einer Reduktion oder auch nur teilweisen Rückforderung des Mitgliedsbeitrages.
- Moving Point behält sich das Recht vor, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund einseitig zu kündigen und den für die restliche Vertragsdauer verbleibenden Mitgliedsbeitrag als Schadenersatz mit sofortiger Fälligkeit zu einzufordern. Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die AGBs, die Hausordnung oder Weisungen des Personals, kann Moving Point dem betreffenden Mitglied ein Hausverbot erteilen.
- Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass alle das Mitglied betreffende Daten aus der Geschäftsverbindung EDV-unterstützt verarbeitet werden und zu werblichen Zwecken (Telefonie, Aussendungen, Email Newsletter, usw.) von Moving Point verwendet werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Das Mitglied kann seine Zustimmung hierzu jederzeit, unabhängig von seiner Mitgliedschaft, schriftlich widerrufen. Das Mitglied nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass die Anlagen der Moving Point aus Sicherheitsgründen teilweise Videoüberwacht werden.
- Die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgt entweder durch Überweisung eines Einmalbetrages oder monatlicher Abbuchung mittels Lastschriftverfahrens. Wurde die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages durch Einmalzahlung vertraglich vereinbart, ist der Einmalbetrag binnen vierzehn Tagen nach Vertragsabschluss auf das angegebene Konto von Moving Point zu überweisen. Gerät das Mitglied trotz Mahnung mit seiner Zahlung in Verzug, ist Moving Point berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grunde mit sofortiger Wirkung aufzulösen und dem Mitglied bereits konsumierte Kurse in Rechnung zu stellen.
- Das Mitglied verpflichtet sich, Änderungen der angegebenen persönlichen Daten (insbesondere der Bankverbindung) unverzüglich in schriftlicher Form an Moving Point mitzuteilen. Für jenen Fall, dass der Einzug vom Bankkonto des Mitglieds mangels Kontodeckung oder aus anderen in der Sphäre des Mitglieds gelegenen Gründen nicht möglich ist (zB fehlgeschlagener Lasteneinzug), behält sich Moving Point das Recht vor, einen pauschalen Betrag iHv EUR 15,- pro nicht erfolgter Abbuchung vom Konto des Mitglieds im Rahmen der nächsten Abbuchung einzuheben. Gerät das Mitglied trotz Mahnung mit zumindest zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so wird der Gesamtbetrag bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit, zuzüglich angefallener Mahngebühren und sonstiger Gebühren, sofort zur Zahlung fällig. In einem solchen Fall ist Moving Point berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grunde mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
- Gerichtsstand ist Wien. Ausschließlich Österreichisches Recht wird auf dieses Vertragsverhältnis angewendet. Änderungen und oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen und AGBs bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Selbiges gilt für ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Hiermit bestätige ich die oben stehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und diesen ausdrücklich zuzustimmen. Mit Unterschriftleistung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Bestandteil dieses Vertrages.